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Leasing | Firmenrad

Das Leasing insbesondere von Firmen-Fahrrädernkann für Sie als Arbeitnehmer von hohem Vorteil sein. Wir machen das Dienstrad-Leasing einfach! Wir bieten Ihnen neben einer umfangreichen Beratung die Begleitung durch den Leasingantrag bis zur Übergabe Ihres Firmenrades an.

Ganz gleich, ob Sie ein Fahrrad, ein S-Pedelec, ein Mountain-Bike, ein schnittiges Rennrad, Pedelec, Trekkingrad oder ein knuffiges Fat-Bike wünschen

Info: die 0,25% Regel für Diensträder und E-Bikes

Durch einen Erlass der Finanzbehörden vom 09.01.20 ist die Höhe des zu versteuernden geldwerten Vorteils bei privater Nutzung für Diensträder und -pedelecs – bis 25 km/h– geviertelt. Sie gilt ab 01. 01. 2020 für alle Diensträder, die nach dem 1. Januar 2019 überlassen wurden. Die neue 0,25 %–Regel gilt allerdings nicht rückwirkend für die Versteuerung von Diensträdern aus 2019.

Vom Bruttolistenpreis werden 0,25 %  des Rades (1% der auf volle 100,00 € abgerundete Viertels der Preisempfehlung des Herstellers) wird dem Gehalt des Mitarbeiters aufgeschlagen – geldwerter Vorteil.

Der geldwerte Vorteil wird so gerecht versteuert, wodurch die private Nutzung des Rades ausdrücklich erlaubt ist.

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten komplett, fällt die Gehaltsumwandlung  für den Arbeitnehmer und damit auch die Versteuerung des geldwerten Vorteils weg (etwa für Fahrräder und Pedelecs (bis 25 km|h). Allerdings gilt bei S-Pedelecs (max 45 km|h) immer die 0,25 %-Regel, ganz gleich, wer die Kosten des Fahrrad-Leasings übernimmt.

Der vollständige Gesetzestext zum Download

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