24.09.22

Huch! Das wird teuer!

Schnell mal kurz telefoniert? Schnell mal kurz die rote Ampel überquert, das Rotlicht umgangen, um auf den Radweg zu kommen? Eben mal zum Lieblingslied gejammt und dabei eine Kurznachricht geschrieben?

Liebe Leserin, lieber Leser. Wir heben hier nicht den moralischen Zeigefinger oder so. Jeder Radfahrer/in muss, sollte wissen, wie es um die verkehrsrechtliche Konsequenzen steht, wenn wir uns als Radler/innen im Straßenverkehr bewegen. Als Autofahrer/in sind wir uns sehr wohl darüber im Klaren, nicht wahr.

Wir Radfahrer/innen haben doch einen wesentlichen Vorteil: Wir haben kein polizeiliches Kennzeichen. Eine Ordnungswidrigkeit nachzuweisen ist im Zweifel – für den Angeklagten – nur schwer nachzuweisen. Aber glauben Sie, die Verkehrswächter haben keine gute Ideen? Das lassen wir mal außen vor. Teuer wird es. Wie teuer sagt uns der Bußgeldkatalog. Für Radfahrer.

Hier eine kleine Übersicht der alltäglich Freiheiten von Radfahrer/innen:

  1. Elektronische Geräte (z. B. Mobiltelefon) rechtswidrig benutzt: 55,00 €
  2. Missachtung des Rotlichts an der Ampel ab 60,00 € bis 180,00 €
  3. Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig, dadurch Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt: 80,00 €.
  4. Klingel entspricht nicht den Vorschriften, ist nicht vorhanden oder betriebsbereit: 15,00 €.
  5. Fahrzeug geführt, obwohl das Gehör durch ein Gerät beeinträchtigt war: 15,00 €.
  6. Mit 1,6 Promille oder mehr Fahrrad gefahren: 3 Punkte + Geldstrafe + Anordnung einer MPU. Jackpot!
  7. Fahren ohne oder defektem Licht: ab 25,00 € aufwärts.

Achtung: Auch als Fahrradfahrer/in werden neben einem Bußgeld, Punkte in Flensburg und auch Fahrverbote fällig. Eine detaillierte Liste finden Sie hier.

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