08.11.22

Die Beleuchtung

Neben den übrigen Sicherheitsbedingungen im Straßenverkehr – Bereifung, Sichtbarkeit etc. spielt die Beleuchtung eine äußerst wichtige Rolle. Sie macht uns Fahrradfahrer sichtbar und lässt uns gut vorrausschauen – Hindernisse werden frühzeitig erkannt, und vor allem werden wir schon weitem erkannt.

Wir möchten hier keine Abhandlung darüber, welche Fahrradbeleuchtung nun nach StVO zugelassen ist und welche nicht, sondern über eine sinnvolle und empfehlenswerte Beleuchtung. Hier finden Sie die komplette StVO-Vorschrift zum Nachlesen.

Es muss mindestens ein Frontscheinwerfer – Vorderlicht – vorhanden sein, dieser muss weiß strahlen. Das Rücklicht muss rot strahlen und eine zusätzliche Reflektorfunktion haben. Beide Einrichtungen müssen durchgehend leuchten, eine Blinkfunktion ist nicht zulässig.

Die Ausrichtung der Lampe
Schön ist, dass Fahrradfahrer ohne Beleuchtung eher die Ausnahme abbilden. Weniger schön ist, dass Frontscheinwerfer oft nicht richtig eingestellt sind, und so zum störerischen Sicherheitsproblem werden. Vor allem moderne LED-Lampen blenden die entgegenkommenden Verkehrsteilnehmer enorm und können die Sicht gefährlich einschränken. So stellen Sie das Frontlicht Ihres Fahrrades am besten ein:

  1. Am besten stellen Sie sich vor eine weisse Wand, in etwa fünf Metern Abstand.
  2. Machen Sie eine Markierung an der Wand auf der Höhe der Fahrradlampe.
  3. Schalten Sie die Beleuchtung ein.

Schauen Sie Sie den Lichtpunkt der Lampe an: Befindet er sich unterhalb der Markierung, ist die Lampe korrekt eingestellt. Sollte er sich oberhalb der Lampe befinden, müssen Sie Lampe nachstellen, und am besten in dieser Position vorsichtig fixieren.

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